POSSUM - Personalverzehr, Eigenbedarf, Mitarbeiterrabatte
Personalverzehr, Eigenbedarf und Mitarbeiterrabatte korrekt im Kassensystem erfassen
Wenn Waren, Speisen oder Getränke an Mitarbeitende abgegeben werden, ist zwischen der technischen Erfassung im Kassensystem und der steuerlichen Bewertung zu unterscheiden.
POSSUM bildet Vorgänge im Verkauf grundsätzlich über Artikel, Preise und Rabatte ab. Die Umsatzsteuer wird dabei auf Basis der im Kassiervorgang erfassten Artikelsummen berechnet.
Grundsätzlich wichtig
Ein Rabatt ist in POSSUM zunächst eine Preisreduzierung im Verkaufsvorgang.
Das bedeutet:
- Bei einem regulären Verkauf wird die Umsatzsteuer aus dem regulären Verkaufspreis berechnet.
- Bei einem teilweise rabattierten Verkauf wird die Umsatzsteuer aus dem reduzierten Verkaufspreis berechnet.
- Bei einem Verkauf mit 100 % Rabatt beträgt der Zahlbetrag 0,00 €. Dann kann im Kassiervorgang auch keine Umsatzsteuer aus einem Zahlbetrag von 0,00 € ausgewiesen werden.
Was bedeutet das in der Praxis?
Rabatte an Mitarbeitende oder Entnahmen für den Eigenbedarf können steuerlich unterschiedlich zu beurteilen sein. Das hängt immer vom konkreten Einzelfall ab.
Daher gilt:
- POSSUM kann den Vorgang technisch erfassen
- POSSUM kann aber nicht selbst steuerlich entscheiden, wie dieser Vorgang zu bewerten ist
- Die korrekte steuerliche Behandlung muss immer durch den Betrieb gemeinsam mit dem Steuerberater festgelegt werden
So arbeitet POSSUM bei Rabatten
POSSUM berechnet die Umsatzsteuer immer anhand des im Bon tatsächlich verbleibenden Betrags.
Beispiele
Regulärer Verkauf
- Artikelpreis: 10,00 €
- Rabatt: 0 %
- Steuerberechnung auf: 10,00 €
Teilrabatt
- Artikelpreis: 10,00 €
- Rabatt: 20 %
- Endbetrag: 8,00 €
- Steuerberechnung auf: 8,00 €
Starker Rabatt
- Artikelpreis: 10,00 €
- Rabatt: 50 %
- Endbetrag: 5,00 €
- Steuerberechnung auf: 5,00 €
Vollrabatt
- Artikelpreis: 10,00 €
- Rabatt: 100 %
- Endbetrag: 0,00 €
- Steuerberechnung auf: 0,00 €
Was POSSUM nicht automatisch leisten kann
POSSUM kann nicht automatisch aus einem Rabattvorgang eine steuerlich individuell richtige Sonderbehandlung erzeugen, wenn die steuerliche Bewertung von dem im Bon ausgewiesenen Betrag abweicht.
Das betrifft insbesondere Fälle, in denen:
- Waren unentgeltlich an Mitarbeitende abgegeben werden
- Mahlzeiten verbilligt oder kostenlos gewährt werden
- Eigenbedarf oder Personalverzehr gesondert bewertet werden muss
- für steuerliche Zwecke eine andere Bemessungsgrundlage relevant ist als der tatsächlich kassierte Betrag
Was wir empfehlen
Damit der Vorgang sauber und nachvollziehbar bleibt, empfehlen wir folgenden Ablauf:
1. Vorgänge sauber aufzeichnen
Es sollte intern eindeutig dokumentiert werden:
- wer etwas erhalten hat
- welcher Artikel abgegeben wurde
- in welcher Menge
- zu welchem Preis oder mit welchem Rabatt
- wie häufig solche Vorgänge vorkommen
2. Steuerliche Behandlung mit dem Steuerberater abstimmen
Ob ein Vorgang zum Beispiel als Rabatt, Eigenverbrauch, Personalverzehr, geldwerter Vorteil oder anderweitig behandelt werden muss, ist nicht durch das Kassensystem zu entscheiden.
3. Eine einheitliche Methode festlegen
Die einmal mit dem Steuerberater abgestimmte Vorgehensweise sollte anschließend im Betrieb konsequent und dauerhaft gleich angewendet werden.
Mögliche technische Abbildung in POSSUM
Je nach betrieblichem Ablauf können Vorgänge in POSSUM zum Beispiel so dokumentiert werden:
- über reguläre Artikelbuchungen
- über speziell angelegte Artikel für Personalverzehr oder Eigenbedarf
- über definierte Rabattprozesse
- über organisatorisch festgelegte Abläufe mit nachgelagerter buchhalterischer Bewertung
Häufiges Missverständnis: „100 % Rabatt = steuerfrei“
Das ist so nicht richtig.
Ein 100-%-Rabatt bedeutet in POSSUM nur, dass der Endbetrag im Vorgang auf 0,00 € reduziert wurde.
Daraus folgt lediglich, dass im Kassenvorgang keine Umsatzsteuer aus einem Zahlbetrag von 0,00 € berechnet werden kann.
Das bedeutet jedoch nicht automatisch, dass der Vorgang steuerfrei ist.
Unser Hinweis zur Verantwortlichkeit
POSSUM stellt die technische Erfassung im Kassensystem bereit.
Wir leisten jedoch keine steuerliche oder rechtliche Beratung.
Die steuerliche Einordnung von:
- Mitarbeiterrabatten
- Personalverzehr
- kostenlosen oder verbilligten Mahlzeiten
- Warenentnahmen
- Eigenbedarf
muss immer individuell mit dem zuständigen Steuerberater abgestimmt werden.
Fazit
POSSUM kann Rabatte technisch sauber im Verkaufsvorgang abbilden.
Die Umsatzsteuer wird dabei immer auf Basis des nach Rabatt verbleibenden Betrags berechnet.
Das bedeutet:
- Teilrabatte führen zu einer Steuerberechnung auf den reduzierten Betrag
- 100-%-Rabatte führen zu einem Betrag von 0,00 € und damit im Vorgang auch zu keiner ausweisbaren Umsatzsteuer
- Die steuerliche Gesamtbewertung solcher Vorgänge muss unabhängig davon immer individuell geprüft werden
Aktualisiert am: 24/03/2026
Danke!
