Elavon - Ausschlussbranchen
Ausschlussbranchen bei Elavon
Elavon akzeptiert keine Zahlungen für bestimmte Branchen und Geschäftsmodelle aufgrund erhöhter Risiken oder regulatorischer Einschränkungen. Hier sind die wichtigsten ausgeschlossenen Branchen:
- Adoptionsagenturen (gewerblich)
- Bail- und Bond-Zahlungen
- Bankruptcy-Anwälte (Insolvenzberatung)
- Erwachsenenunterhaltung (z. B. Pornografie, Erotikdienste, Stripclubs)
- Illegale Aktivitäten (z. B. Drogenhandel, gefälschte Waren)
- Verkauf von Waffen, Feuerwaffen und Munition (nur im lizenzierten stationären Handel erlaubt, keine Online-Verkäufe)
- Pyramidensysteme und Schneeballsysteme
- Online-Verkauf von E-Zigaretten
- Hellseher, Wahrsager und ähnliche Dienstleistungen
- Sammlung von Schulden oder Refinanzierung von bestehenden Schulden
- Claims Management Companies (Schadensregulierung für Finanzprodukte)
- Unlizenzierter Verkauf von Tabakprodukten (z. B. über das Internet)
- Direktmarketing für Reiseleistungen
- Game Console Circumvention Devices (z. B. Mod-Chips für Spielekonsolen)
- Telemedizin (wenn der Patient nur virtuell mit dem Arzt interagiert)
- Timeshare-Verkäufe (außer von national anerkannten Hotelketten)
- "Wundermittel" und verbotene Nahrungsergänzungsmittel
Elavon behält sich das Recht vor, Zahlungen für andere Geschäftsmodelle abzulehnen, die nicht den Richtlinien entsprechen.
Aktualisiert am: 07/05/2025
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