Artikel über: Kartenzahlung

Elavon - Ausschlussbranchen


Ausschlussbranchen bei Elavon


Elavon akzeptiert keine Zahlungen für bestimmte Branchen und Geschäftsmodelle aufgrund erhöhter Risiken oder regulatorischer Einschränkungen. Hier sind die wichtigsten ausgeschlossenen Branchen:


  • Adoptionsagenturen (gewerblich)
  • Bail- und Bond-Zahlungen
  • Bankruptcy-Anwälte (Insolvenzberatung)
  • Erwachsenenunterhaltung (z. B. Pornografie, Erotikdienste, Stripclubs)
  • Illegale Aktivitäten (z. B. Drogenhandel, gefälschte Waren)
  • Verkauf von Waffen, Feuerwaffen und Munition (nur im lizenzierten stationären Handel erlaubt, keine Online-Verkäufe)
  • Pyramidensysteme und Schneeballsysteme
  • Online-Verkauf von E-Zigaretten
  • Hellseher, Wahrsager und ähnliche Dienstleistungen
  • Sammlung von Schulden oder Refinanzierung von bestehenden Schulden
  • Claims Management Companies (Schadensregulierung für Finanzprodukte)
  • Unlizenzierter Verkauf von Tabakprodukten (z. B. über das Internet)
  • Direktmarketing für Reiseleistungen
  • Game Console Circumvention Devices (z. B. Mod-Chips für Spielekonsolen)
  • Telemedizin (wenn der Patient nur virtuell mit dem Arzt interagiert)
  • Timeshare-Verkäufe (außer von national anerkannten Hotelketten)
  • "Wundermittel" und verbotene Nahrungsergänzungsmittel


Elavon behält sich das Recht vor, Zahlungen für andere Geschäftsmodelle abzulehnen, die nicht den Richtlinien entsprechen.

Aktualisiert am: 07/05/2025

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