Artikel über: Kartenzahlung

Kartenzahlung - so einfach starten Sie (Onboarding / KYC Dokumente)

Kartenzahlung akzeptieren - erste Schritte


Um Kartenzahlungen in Deutschland akzeptieren zu können, müssen Sie sich gemäß gesetzlicher Vorschriften der Bankenfinanzaufsicht (BaFin) geldwäscherechtlich legitimieren. Im Fachjargon auch Know-Your-Customer (KYC) oder Onboarding (Neuaufnahme von Kunden) genannt.

Welche Informationen benötigen wir von Ihnen für die Durchführung des Auftrag (Abhängig von Ihrer Unternehmensform)



Bei "Einzelfirma" benötigen wir:

Kopie der Vorder- und Rückseite des gültigen Personalausweises des Inhabers/ Unterschriftsberechtigen oder eine Kopie des gültigen Reisepasses
in Verbindung mit einer Bestätigung der Privatadresse durch POSTIDENT oder VIDEOIDENT
Kopie der Gewerbeanmeldung
Bankbestätigung nicht älter als 6 Wochen (wird unten genauer erläutert)

Bei "Eingetragener Kaufmann e.K." benötigen wir:

Kopie der Vorder- und Rückseite des gültigen Personalausweises des Inhabers/ Unterschriftsberechtigen oder eine Kopie des gültigen Reisepasses
in Verbindung mit einer Bestätigung der Privatadresse durch POSTIDENT oder VIDEOIDENT
Kopie des Handelsregisterauszugs, chronologisch, nicht älter als 6 Monate
Bankbestätigung nicht älter als 6 Wochen (wird unten genauer erläutert)

Bei "Gesellschaft bürgerlichen Rechts GbR" bzw. "eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts (eGbR)" benötigen wir:

Vorder- und Rückseite des gültigen Personalausweises aller Gesellschafter/ Unterschriftsberechtigter oder eine Kopie des gültigen Reisepasses
in Verbindung mit einer Bestätigung der Privatadresse durch POSTIDENT oder VIDEOIDENT
Kopie der Gewerbeanmeldungen aller Gesellschafter sowie des Gesellschaftervertrags aus dem die prozentuale Aufteilung der Anteile hervorgeht. Sollte es keinen Gesellschaftervertrag geben, benötigen wir ein Schreiben, von allen Gesellschaftern gezeichnet, aus dem die prozentuale Aufteilung der Anteile hervorgeht
Bankbestätigung nicht älter als 6 Wochen (wird unten genauer erläutert)

Bei "GmbH/UG/AG/GmbH&Co.KG/OHG/KG" benötigen wir:

Vorder- und Rückseite des gültigen Personalausweises oder eine Kopie des gültigen Reisepasses
in Verbindung mit einer Bestätigung der Privatadresse durch POSTIDENT oder VIDEOIDENT sowie aller Gesellschafter die 25 % oder mehr Anteile halten.
Kopie des Handelsregisterauszug chronologisch, nicht älter als 6 Monate
Kopie des Gesellschaftervertrags aus dem die prozentuale Aufteilung der Anteile hervorgeht
Bankbestätigung nicht älter als 6 Wochen (wird unten genauer erläutert)

Bei komplexen Strukturen benötigen wir zusätzlich:

Organigramm über den Aufbau des Unternehmens mit prozentualen Anteilen und den Adressen der beteiligten Unternehmen, sowie der jeweiligen Umsatzsteuernummer (VAT), bestätigt durch einen Geschäftsführer oder internen/externen Notar/Anwalt
Vorder- und Rückseite des gültigen Personalausweises oder Kopie des gültigen Reisepasses
in Verbindung mit einer Bestätigung der Privatadresse durch POSTIDENT oder VIDEOIDENT sowie aller Gesellschafter die 10% oder mehr Anteile halten
Non UBO Declaration (Erklärung, dass es keine „Wirtschaftlichen Berechtigten“ gibt). Sollte es keine natürliche Person mit 10% oder mehr Eigentumsanteilen geben, benötigen wir eine schriftliche Bestätigung, auf Briefpapier, dass es keine natürliche Personen gibt, die 10% Eigentumsanteile direkt oder indirekt an der Gesellschaft halten

Zu einer „komplexen Struktur“ zählen Firmen — deren Aufbau mehr als 4 Unternehmen/ Gesellschafter beinhalten. Die Ausweitung des Geschäfts in 2 oder mehr Ländern stattfindet; oder wenn die Firmenstruktur eine Wohltätigkeitsorganisation oder Stiftung beinhaltet.

„Non UBO Declaration“ ist eine schriftliche Bestätigung auf Briefpapier, dass es keine natürlichen Personen gibt, die 10% Eigentumsanteile direkt oder indirekt an der Gesellschaft halten.

Bei "Ärzte/Künstler/Freiberufler" benötigen wir:

Kopie der Vorder- und Rückseite des gültigen Personalausweises oder eine Kopie des gültigen Reisepasses
in Verbindung mit einer Bestätigung der Privatadresse durch POSTIDENT oder VIDEOIDENT

Site-Visit oder Bestätigung der Geschäftsadresse durch eine Telefon-, Strom-, oder Internetrechnung, Mietvertrag oder Leasingvertrag
Bankbestätigung nicht älter als 6 Wochen (wird unten genauer erläutert)

Bei "Genossenschaften / Vereine / Chartity-Organisationen" benötigen wir:

Kopie der Vorder- und Rückseite des gültigen Personalausweises oder eine Kopie des gültigen Reisepasses
in Verbindung mit einer Bestätigung der Privatadresse durch POSTIDENT oder VIDEOIDENT der Unterschriftsberechtigen/ des Vereinsvorstands

Kopie vom Genossenschaft Register (oder Vereinsregister), sowie Gründungsakt und Satzung des Vereins
Bankbestätigung nicht älter als 6 Wochen (wird unten genauer erläutert)
Non UBO Declaration (Erklärung, dass es keine „Wirtschaftliche Berechtigte“ gibt), sollte es keine natürliche Person mit 10% oder mehr Eigentumsanteilen geben, benötigen wir eine schriftliche Bestätigung, auf Briefpapier, dass es keine natürliche Personen gibt, die 10% Eigentumsanteile direkt oder indirekt an der Gesellschaft halten

„Non UBO Declaration“ ist eine schriftliche Bestätigung auf Briefpapier, dass es keine natürlichen Personen gibt, die 10% Eigentumsanteile direkt oder indirekt an der Gesellschaft halten.

Bei "Behörden" benötigen wir:

Kopie der Vorder- und Rückseite des gültigen Personalausweises oder eine Kopie des gültigen Reisepasses
in Verbindung mit einer Bestätigung der Privatadresse durch POSTIDENT oder VIDEOIDENT

Meldebestätigung zweier Unterschriftsberechtigter (Bürgermeister/ zweiter Bürgermeister).
Schriftliche Bestätigung, auf Briefpapier, in der bestätigt wird, dass die unterschreibenden Personen die jeweilige Behörde vertreten dürfen.
Bankbestätigung nicht älter als 6 Wochen (wird unten genauer erläutert)

Was kann als Bankbestätigung genutzt werden?


Ein Screenshot der Online-Banking-Benutzeroberfläche des Händlers, auf dem die rechtliche Firmierung des Händlers und die entsprechenden Bank- und Kontodaten ersichtlich sind, mit sichtbarer Bankdomäne, auf der die Webseite der Bank überprüft werden kann.
Kopie eines physischen oder elektronischen Kontoauszugs auf dem die rechtliche Firmierung des Händlers und die entsprechenden Bank- und Kontodaten ersichtlich ist. (Werte können entsprechend geschwärzt werden).
Eine E-Mail von der Bank des Händlers mit Angaben zur Firmierung und den entsprechenden Bank- und Kontodaten, mit Signatur des Bankmitarbeiters sowie Name und Anschrift der Bank.
Kopie eines Einzahlungs-/Überweisungsbeleges mit der rechtlichen Firmierung des Händlers und den entsprechenden Bank- und Kontodaten.
Eine Bankbestätigung auf Briefpapier von der jeweiligen Bank mit Angabe zur Firmierung und den entsprechender Bank- und Kontodaten vom Händler, gezeichnet vom Mitarbeiter der Bank.
Ein entwerteter Verrechnungsscheck

Aktualisiert am: 16/04/2025

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